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Der Referent stellt dar, welche wesentlichen Merkmale erfüllt sein müssen, um eine Leistung, die der Vermieter bei der Bewirtschaftung seines Grundbesitzes erbringen lässt, als Betriebskosten abrechnen zu können. Dabei steht nicht der Katalog des § 2 BetrKV im Vordergrund, sondern die Definition der Betriebskosten, um den Katalog mit „sonstigen Betriebskosten“ i.S.d. § 2 Nr. 17 BetrKV erweitern zu können. Dazu werden diverse Fallbeispiele aus der Rechtsprechung vorgestellt.

Was Sie nach dem Kurs können

    • Sie werden in die Lage versetzt, bei der Abfassung von Mietverträgen die notwendige Umlagevereinbarung mit den am konkreten Objekt anfallenden Leistungen zu erweitern, die zu den sonstigen Betriebskosten zählen können.
    • Nach der Teilnahme am Seminar haben Sie Sicherheit gewonnen, in der jährlichen Abrechnung „sonstige Betriebskosten“ anzusetzen und sie sicher begründen zu können.
    • Aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung werden sie bei der Abrechnung der Betriebskosten für eine gewerblich genutzten Mieteinheit erkennen können, wie sie die „sonstigen Betriebskosten“ darstellen müssen.

     

Ihr Dozent - Dr. Lützenkirchen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule, Köln

Praxis

  • Beratung von Vermietern und Hausverwaltungen
  • Grundstückstransaktionen

Tätigkeitsbereich

  • Wohn- und Gewerberaummietrecht
  • Grundstücksrecht

Investition in Ihren Erfolg

  • Als Einzeleinheit - Kurs (Nr. 2729) "Was sind Betriebskosten"
  • 39,90€ zzgl. MwSt. (= 46,28€)
  • der Kurs hat eine Gesamtdauer von 50 Minuten
  • die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV zertifiziert

ODER

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  • Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht als Grundlage für die Berufszulassung nach §34c GewO. 
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