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Uns allen begegnet die DSGVO immer wieder – jedes Mal, wenn wir eine Internetseite aufrufen, bei jeder Onlinebestellung.Aus den Tätigkeitsberichten der Datenschutzbehörden wird offenbar, dass die Videoüberwachung häufig Gegenstand von Beschwerden Betroffener ist. In diesem Fall werden die Behörden dann tätig. Gegenstand dieses Vortrags ist daher die Zulässigkeit der Videoüberwachung bei Mietobjekten und in Wohnungseigentumsanlagen aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Schwerpunkte:
- Datenverarbeitung - Grundbegriffe, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten
- Videoüberwachung von Objekten - Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, In der Immobilie
Ihre Dozentin - Katharina Gündel
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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