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Eine Befristung des Mietvertrages kann nur wirksam herbeigeführt werden, wenn die Anforderungen an die Schriftform eingehalten sind. Fehler begründen für die Vertragsparteien die Möglichkeit, nach Ablauf von einem Jahr den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Da dafür in der Gewerberaummiete kein Kündigungsgrund bestehen werden muss, wird dieses Vehikel gerne dazu genutzt, um die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern. Um einen solchen „Missbrauch“ der Schriftform zu vermeiden, müssen die Beteiligten die Grundsätze für die Einhaltung der Schriftform kennen. Der wesentliche Teil des Kurses beschäftigt sich deshalb mit den Mindestanforderungen der Schriftform. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wie in welcher Situation die formalen Voraussetzungen für einen wirksamen Zeitmietvertrag herbeigeführt werden können, insbesondere keine Fehler bei den wesentlichen Vertragsbestimmungen zur Mietsache, Miete, Mietparteien und Mietzeit entstehen.

Was Sie nach dem Kurs können

  1. Sie kennen die Bedeutung der Schriftform
  2. Sie können recht sicher die Mindestanforderungen der Schriftform für die wesentlichen Vertragsbestimmungen einhalten.
  3. Sie wissen, wie Sie Nachträge zum Ursprungsvertrag herstellen, ohne die Schriftform zu verletzen.

Ihr Dozent - Dr. Lützenkirchen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule, Köln

Praxis

  • Beratung von Vermietern und Hausverwaltungen
  • Grundstückstransaktionen

Tätigkeitsbereich

  • Wohn- und Gewerberaummietrecht
  • Grundstücksrecht

Investition in Ihren Erfolg

  • Als Einzeleinheit - Kurs (Nr. 27246) "Schriftform in der Gewerberaummiete" (MaBV)
  • 79,90€ zzgl. MwSt.
  • der Kurs hat eine Gesamtdauer von 79 Minuten
  • die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV zertifiziert

ODER

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