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Rauchwarnmelder retten Leben. Die Installation für Vermieter ist Pflicht. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweiligen Landesgesetze. Dies betrifft auch die Wartungspflicht, d.h. ob Sie beim Vermieter liegt oder beim Mieter. Es gibt Vorteile und Nachteile, wenn Vermieter oder Mieter dies übernehmen. Vermieter stellen sich regelmäßig die Fragen, wer trägt die Installationskosten, kann ich diese als Modernisierung umlegen oder bleibt alles im Rahmen der Instandhaltungsverpflichtung beim Vermieter.
Gibt es einen Unterschied zwischen Installationskosten und Wartungskosten? Kann ich Rauchwarnmelder mieten und wenn ja, kann ich als Vermieter die Mietkosten auf den Mieter umlegen? Was passiert, wenn es einen Fehlalarm gibt und wer trägt für den Feuerwehreinsatz die Kosten? Wie ist vorzugehen, wenn die Batterien getauscht werden müssen? Was passiert, wenn die Rauchmelder beispielsweise nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.
Was Sie nach dem Kurs können
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Sie wissen, welche rechtlichen Regelungen es in Bezug auf die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern gibt.
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Sie wissen, welche unterschiedlichen Typen von Rauchwarnmeldern es gibt und wie die Wahl des Rauchwarnmeldertyps den Aufwand bei der Überprüfung verursacht und wie oft diese durchzuführen ist.
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Sie wissen, wer welche Kosten trägt, welche umgelegt werden können und welche nicht.
Ihr Dozent - Steffen Groß
- Rechtsanwalt
- GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Investition in Ihren Erfolg
- Als Einzeleinheit - Kurs (Nr. 27217) "Rauchwarnmelder Teil 2 "Wartung, Mieter und Mietvertrag" (MaBV)
- 49,90€ zzgl. MwSt. (= 59,38€)
- der Kurs hat eine Gesamtdauer von 36 Minuten
- die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV zertifiziert
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- Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht als Grundlage für die Berufszulassung nach §34c GewO.
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