Kursinhalte

§ 15 WEG verleiht der WEG einen eigenen Duldungsanspruch gegenüber Dritten in Bezug auf geplante Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen, die über die Erhaltung hinausgehen. Um bauliche Veränderungen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie einzelne Eigentümer zu erleichtern, wurde ein gesetzlicher Duldungsanspruch für entsprechende Maßnahmen gegenüber Wohnungsnutzern geschaffen. § 15 regelt abschließend, wann Nutzer einzelner Eigentumseinheiten zur Duldung verpflichtet sind. Hierbei wird zwischen Erhaltungsmaßnahmen und über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehenden weiteren baulichen Maßnahmen unterschieden, da diese andere Ankündigungsfristen und Voraussetzungen haben.

Was Sie nach dem Kurs können

Art und Umfang der Duldungspflicht

Form und Inhalt des Ankündigungsschreibens

Gerichtliche Durchsetzung des Anspruches

Ihr Dozent - Michael Schmidt

  • Rechtsanwalt
  • GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Investition in Ihren Erfolg

  • Als Einzeleinheit - Kurs (Nr. 272112) "§15 WEG - Bauliche Veränderungen in der nicht selbstgenutzten Eigentumswohnung" (MaBV)
  • 69,90€  zzgl. MwSt.
  • der Kurs hat eine Gesamtdauer von 50 Minuten
  • die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV zertifiziert

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