Kursinhalte

Welche Verpflichtungen treffen Vermieter im Rahmen der Heizkostenverordnung. Was müssen Sie bei Installation von Erfassungsgeräten beachten. Welche Kürzungsrechte haben Mieter. Die neue Heizkostenverordnung gilt seit dem 01.12.2021. Alle Vermieter müssen kurzfristig ihre Energieerfassungsgeräte auf Fernauslesbarkeit umstellen. Wenn das erfolgt ist, muss die monatliche Information an die entsprechenden Endverbraucher erfolgen. Wenn Sie dies nicht tun, dann laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihre Energiekosten nicht vollständig umlegen können.

Was Sie nach dem Kurs können

  • Sie wissen, was Sie zukünftig bei der Installation der Energieerfassungsgeräte tun müssen.
  • Sie kennen die Ziele, Maßnahmen und den zeitlichen Ablauf für die Wohnungswirtschaft.
  • Sie kennen die datenschutzrechtlichen Aspekte.

Ihr Dozent - Steffen Groß

  • Rechtsanwalt
  • GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Investition in Ihren Erfolg

  • Als Einzeleinheit - Kurs (Nr. 27215) "Heizkostenverordnung einfach gemacht"
  • 39,90€ zzgl. MwSt. (= 47,48€)
  • der Kurs hat eine Gesamtdauer von 36 Minuten
  • die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV zertifiziert

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