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Ein Mietvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass die eine Seite – der Vermieter – eine Sache zur Verfügung stellt und die
andere Seite – der Mieter – dafür ein Entgelt zahlt.

In dem Vortrag geht es um die Pflichten beider Seiten in einem
Wohnraummietvertrag und darum welche weiteren Pflichten neben der Überlassung und der Zahlung bestehen. Gegenstand des
Vortrags sind also Erhaltungspflichten, Duldungspflichten, Aufklärungspflichten und viele andere mehr.

Ebenfalls Gegenstand des Vortrags sind die Sanktionen bzw. Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen

Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Pflichten des Vermieters
  • Pflichten des Mieters
  • Hauptleistungspflichten

Ihre Dozentin - Katharina Gündel

  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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