ZERTIFIZIERTER VERWALTER (IHK) - PVA® ZV-PRÜFUNGSVORBEREITUNG

Bereiten Sie sich bequem und zeitlich flexibel auf die IHK‑Prüfung gemäß § 26a WEG für Hausverwalter / Wohnimmobilienverwalter vor.

Bis wann muss man eine Prüfung ablegen - welche Übergangsfristen gibt es?

Bislang konnten EigentümerInnen die Vorlage einer Zertifizierung ihres WEG-Verwalters ab 01.12.2022 verlangen. Dies wurde nun beim 30. VDIV Verwaltertag am 7. und 8. September 2022 in Berlin von der Bundesministerin für Wohnen, Klara Geywitz auf den 01.12.2023 verschoben!

Waren Sie am 1. Dezember 2020 bereits vertraglich als VerwalterIn bestellt, so verlängert sich die Frist zur Zertifizierung für diese Eigentümergemeinschaft auf den 1. Juni 2024.

Wie kann man einen Prüfungstermin bei einer IHK festlegen - wer bietet das an?

Aufgrund der Herausforderungen für die IHK wurden die Übergangsfristen um 1 Jahr verlängert und WohneigentümerInnen können erst ab dem 01.Dezember.2023 nach zertifizierte/n VerwalterInnen verlangen. Die IHK arbeitet derzeit noch an der Festlegung der Prüfungstermine.

Wenden Sie sich gerne an eine beliebige IHK Anlaufstelle, um sich über weitere Details oder Termine zu informieren. Sie sind nicht an die IHK Ihres Wohn- oder Firmensitzes gebunden und können die Prüfung an jeder beliebigen Kammer ablegen, sofern diese die Prüfung anbietet.

Wer darf sich als "Zertifizierter Verwalter" betiteln?

Den Titel als "Zertifizierter Verwalter" erhalten diejenigen, die von einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachweisen können, dass Sie über die rechtlichen, kaufmännischen und auch technischen Kenntnisse verfügen, welche für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.

Was passiert, wenn ein Verwalter der Zertifizierung nicht nachkommen kann?

Die Wohneigentümergemeinschaft entscheidet in diesem Fall, was getan wird. Es gibt keine Sonderkündigungsregelung. Somit werden Sie entweder von Ihrem Posten abberufen oder erhalten eine Fristverlängerung.

Welche Themen sind Prüfungsrelevant - schriftliche/mündliche Prüfung?

Die Prüfungsinhalte werden nach der Prüfungsverordnung ZertVerwV bestimmt und unterteilen sich in folgende Teilbereiche:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft (10 Einheiten)
  • Rechtliche Grundlagen (60 Einheiten)
  • Kaufmännische Grundlagen (20 Einheiten)
  • Technische Grundlagen (30 Einheiten)

Als Schwerpunk gilt das Wohnungseigentumsgesetz. Weitere Inhalte sind die folgenden.  

Rechtliche Grundlagen:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Gebäudepläne, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen
  • Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
  • Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
  • Rechtliche Grundlagen
  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Begründigung von Wohnungs- und Teileigentum
  • Teilungserklärung Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
  • Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümerversammlung
  • Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwaltervertrag
  • Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
  • Rechte des Verwaltungsbeirats
  • Bürgerlichtes Gesetzbuch sowie allgemeines Vertragsrecht und Mietrecht
  • Werksvertragsrecht
  • Grundstücksrecht und Grundbuchrecht
  • Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
  • Berufsrecht der Verwalter
  • Gewerbeordnung
  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Sonstige Rechtsgrundlagen
  • Heizkostenverordnung
  • Trinkwasserverordnung
  • Energierecht

Kaufmännische Grundlagen:

  • Allgemeine kaufmännische Grundlagen
  • Grundzüge Ordnungsgemäßer Buchführung
  • Externes und internes Rechnungswesen
  • Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
  • Sonderumlagen/Erhaltungsrücklagen
  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Hausgeld, Mahnwesen

Technische Grundlagen:

  • Baustoffe und Baustofftechnologie
  • Haustechnik
  • Erkennen von Mängeln
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Erhaltungsplanung
  • Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
  • Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
  • Fördermitteleinsatz: Beantragung von Fördermitteln
  • Was ist bei der Dokumentation zu beachten
Ersetzt die Prüfung "Zertifizierter Verwalter" die allgemeine Fortbildungspflicht?

Die Zertifizierung hat keine Auswirkungen auf die Weiterbildungspflicht. Eine regelmäßige Fortbildung als der Teil Zuverlässigkeit gilt als notwendig. Somit müssen VerwalterInnen von Wohnimmobilien auch nach Erhalt der Zertifizierung innerhalb von 3 Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachweisen.

Was genau sind Vorgaben für die schriftliche und mündliche Prüfung?

Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ist nicht öffentlich und besteht aus einem schriftlichen, sowie einem mündlichen Teil. Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen Teil ist das vorherige Bestehen des schriftlichen Teils.

Die schriftliche Prüfung erfolgt zumeist elektronisch und hat eine Dauer von 90 Minuten.

Die mündliche Prüfung entspricht mindestens 15 Minuten pro Prüfung und soll zumindest/unter anderem auf das Wohnungseigentumsrecht Bezug nehmen.

Die Auswertung erfolgt automatisch. Ihre Leistung wird nicht differenziert benotet sondern lediglich als "bestanden" oder "nicht bestanden" deklariert. Sowohl im mündlichen, als auch im schriftlichen Teil müssen Sie zumindest 50% der Gesamtpunktzahl erreichen, damit Ihre Prüfung als "bestanden" gilt.

Bei "Nichtbestehen" kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.

Wer genau muss eine Prüfung zum "zertifizierten Verwalter" ablegen - welche Ausnahmen gibt es?

Eine Prüfung zum zertifizierten Verwalter muss in erster Linie der Wohnungseigentumsverwalter ablegen. Daneben ist die Zertifizierung auch für alle Mitarbeitenden notwendig, welche Eigentümerversammlungen leiten oder Entscheidungen für die WEG treffen.

Ausnahmen:

  • Wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen
  • Wenn ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde
  • Wenn weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer nach der Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt

Außerdem: Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss in immobilienrechtlichem Schwerpunkt, sowie auch geprüfte Immobilienfachwirte sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt. Daher gilt für diese Personengruppen keine Prüfungspflicht.

Müssen auch Mietwohnungsverwalter eine Zertifizierung vorweisen?

Nein - von MietwohnungsverwalterInnen wird keine Zertifizierung verlangt.

VORBEREITUNG FÜR DIE PRÜFUNG "ZERTIFIZIERTER VERWALTER (IHK)"

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  • Alle für Sie verfügbaren Lerninhalte sind für die schriftliche und mündliche Prüfungsvorbereitung "Zertifizierter Verwalter (IHK)" konzipiert worden
  • Wir sind im ständigen Austausch mit den IHK's und beziehen somit alle Anforderungen an die Abschlussprüfung vollumfänglich mit ein

24 x 7 Zugriff

  • Egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit: Sie können jederzeit flexibel auf Ihre Lerninhalte zugreifen
  • Bei Interesse können Sie einen Lerninhalt mehrfach ansehen
  • Der Zugriff ist auf dem Smartphone, PC, Tablet, oder auch am TV möglich
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persönlicher Ansprechpartner

  • Auch wenn wir unsere Lerninhalte ausschließlich online anbieten: Sie werden nie allein gelassen!
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  • Ein positiver Seiteneffekt: Alle Stunden, welche Sie für die Vorbereitung Ihrer Prüfung der Online-Weiterbildung investiert haben, werden automatisch auch für den Fortbildungsnachweis dokumentiert.
  • Sie können jederzeit in Ihrem Benutzerkonto den aktuellen Stand der aufsummierten Fortbildungsstunden einsehen.
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Prüfungsverordnung (ZertVerwV)

  • Mit der Freischaltung der Lerninhalte (Kurse) erhalten Sie automatisch ein Übersichtsdokument, welches alle Online-Kurse aufführt, die für Sie freigeschaltet werden und gleichzeitig aufzeigt, welche prüfungsrelevanten Themengebiete damit abgedeckt werden
  • Die Prüfungsverordnung können Sie HIER einsehen
  • Den Rahmenplan mit Lernzielen für die Prüfung können Sie HIER einsehen

hier Alle Prüfungsgebiete

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Erfahrung und Kompetenz

  • Die PROFI-VERWALTER-AKADEMIE kooperiert mit einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland
  • Mit rund 20 Jahren Erfahrung, 120.000 betreuten Objekten und über 25.000 Mandaten, ist die GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin eine feste und anerkannte Größe in der Branche
  • Expertise in den Fachbereichen Wohnungsmietrecht, Gewerbemietrecht, Wohneigentumsrecht und Datenschutz
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IHK

  • Langjährige und enge Zusammenarbeit mit mehreren IHKs
  • Regelmäßiger Austausch über die Erfahrungswerte aus bereits durchgeführten Prüfungen
  • Ausbildungsinhalte und Weiterentwicklung der PROFI-VERWALTER-AKADEMIE mit Orientierung an den Vorgaben der IHKs

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  • Der gesamte Lehrgang wird aktuell in unserem Studio neu aufgenommen (mit allen Themenbereichen)
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  • Es besteht KEINE direkte Verpflichtung für den Kauf!
  • Sie sichern sich mit einer Mail nur den Sonderpreis von 749€ inkl. Prüfungsgebühr (es fällt keine Mehrwertsteuer an)
  • Freigabe der ersten Themenbereiche: Ende 2023, weitere Themenbereiche: Anfang/Mitte 2024

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Investition in Ihren Erfolg

Die Gebühr für "Zertifizierter Verwalter (IHK)  - PVA® ZV-PRÜFUNGSVORBEREITUNG" beträgt 749,00€ zzgl. MwSt. (=891,31 €)

  • Die Fachkurse sind für 6 Monate freigeschaltet. Bei Bedarf können Sie den Zugriff jedoch immer wieder verlängern.

Sie können einen der folgenden Zahlungspläne auswählen.

  • Einmalzahlung über 749,00€ zzgl. MwSt. (=891,31€)
  • 3 bequeme Raten über 249,90€ zzgl. MwSt. (=297,38€)



Verlängerungsgebühr
Nach Ablauf von 6 Monaten können Sie bequem eine der folgenden Verlängerungen wählen (nach Bedarf auch mehrmals möglich)

  • weitere 3 Monaten für 59,00€ zzgl. MwSt. (=70,21€)
  • weitere 6 Monaten für 99,00€ zzgl. MwSt. (=117,81€)